Externe Studie Beseitigung Zugangsschranken Öffentlichkeitsprinzip Bundesamt Justiz
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Mandat für eine externe Studie betreffend Beseitigung von Zugangsschranken zur Gewährung des staatlichen Öffentlichkeitsprinzips-Das Bundesamt für Justiz (BJ) führt im Frühjahr 2026 ein Einladungsverfahren zu folgendem Thema durch: Mandat für eine externe Studie betreffend Beseitigung von Zugangsschranken zur Gewährung des staatlichen Öffentlichkeitsprinzips. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Das seit dem 1. Juli 2006 im Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) verankerte staatliche Öffentlichkeitsprinzip garantiert der Bevölkerung den Zugang zu amtlichen Dokumenten und dient der Transparenz sowie der Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns. Der Bundesbeschluss der Bundesversammlung vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2023–2027 hält in Artikel 9 Ziel 8 fest, dass der Bund seine Leistungen effizient und transparent erbringt und die Digitalisierung fördert. Ziffer 57 nennt darunter die «Beseitigung von Zugangsschranken formeller und finanzieller Art zur Gewährung des staatlichen Öffentlichkeitsprinzips» (BBl 2024 1440). Vor diesem Hintergrund wurde beschlossen, den oben genannten Auftrag für eine externe Studie zu erteilen. Auftraggeber ist das Bundesamt für Justiz (BJ), Direktionsbereich Öffentliches Recht, Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I (RP I). Die fachliche Begleitung des Auftrags erfolgt durch die interdepartementale Arbeitsgruppe Transparenz (sog. IDAG Transparenz) bzw. dem aus Mitgliedern der IDAG gebildeten Begleitausschuss, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern des EDA, EDÖB, EJPD und BJ zusammensetzt. Ein Pflichtenheft wird erstellt und wird im Kürze erhaltbar sein. Insbesondere sollen folgende Aspekte geprüft werden: (1) Zunahme der Zugangsgesuche und Schlichtungsanträge sowie Ressourcen zur Um-setzung des Öffentlichkeitsprinzips; (2) Zugangs- und Schlichtungsverfahren sowie Durchsetzungsmechanismen; (3) Zugangsschranken finanzieller Natur; (4) Spezialgesetzliche Ausnahmebestimmungen zum Öffentlichkeitsprinzip. Das Ziel des vorliegenden RFI besteht darin, potenzielle Anbieterinnen zu identifizieren.
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