Externer Datenschutzbeauftragter DSGVO-konforme Wahrnehmung remote und vor Ort
Abwasserentsorgung Salzgitter - Externer Datenschutzbeauftragter- Gemäß Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Auftraggeber zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Da die erforderliche Fachkunde und Verfügbarkeit intern nicht in ausreichendem Maß verfügbar ist, soll die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten erfolgen. Der Auftragnehmer verfügt über die notwendige Fachkunde, Zuverlässigkeit und Erfahrung zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 ff. DSGVO. Ziel dieses Vertrages ist die rechtskonforme und praxisnahe Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO, einschließlich der strategischen Beratung, operativen Umsetzung und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde sowie den betroffenen Personen. Gegenstand des Auftrags sind Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter im Rahmen einer Bestellung des Auftragnehmers als externer Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO. Die Arbeiten können grundsätzlich remote ausgeführt werden, allerdings ist im Einzelfall ein Vor-Ort-Termin bei Auftraggeber durchzuführen. Die Bestellung der vom Auftragnehmer benannten fachlich verantwortlichen Person zum externen Datenschutzbeauftragten erfolgt nach Zuschlag durch gesonderte Erklärung des Auftraggebers. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag über Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter. Der Auftragnehmer hat die beauftragte Leistung im Wesentlichen selbst und allein zu erbringen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner allgemeinen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zur vollständigen Vertragserfüllung.