Gemeinsamer Bundesausschuss·Berlin·26. März 2026
Externer Datenschutzbeauftragter und datenschutzrechtliche Beratung für G-BA und Innovationsausschuss 48 Monate
Angebotsfrist:15. April 2026
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Externer Datenschutzbeauftragter und datenschutzrechtliche Beratung-Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowie den bei ihm eingerichteten Innovationsausschuss (IA) beabsichtigt die Erbringung regelmäßiger Betreuungs- und Beratungsleistungen durch eine/n externen Datenschutzbeauftragte/n zur Gewährleistung eines angemessenen und wirksamen Datenschutzmanagementsystems nach Art. 39 DS-GVO für mindestens 48 Monate (Festlaufzeit) zu vergeben.
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