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Externes Belegmanagement für die Rechnungsprüfung sonstiger Leistungserbringer im Sinne des § 302 SGB V und § 105 SGB XI Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören die folgenden Aufgaben im Rahmen des Belegmanagements: - Annahme der Rechnungen und Papierbelege für die Leistungsbereiche Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege, Pflegeversicherung, Heilmittel, Fahrkosten, Arzneimittel von sonstigen Leistungserbringern, Sonstige Leistungen (u. a. Reha- Sport/Funktionstraining sowie Hebammenhilfe). - Prüfung und Beachtung, dass die Auftraggeberin Kostenträgerin der abgerechneten Leistung ist (Zuständigkeitsprüfung) - Erstellung von Imagedateien der Belege - Nutzdatengewinnung aus den Belegen - Erzeugen von DTA-Daten für Rechnungen, für die kein DTA-Datensatz bei der Auftraggeberin vorliegt - Annahme inkl. Erzeugung einer XML-Datei von sonstigen Dokumenten und die maschinelle Übertragung an die Auftraggeberin - Archivierung bzw. Datenvernichtung und Löschung entsprechend den Vorgaben der Auftraggeberin Das geschätzte Gesamtvolumen für das Beleglesemanagement vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2030, für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, ist im Mengengerüst (Anlage D.03a) aufgeführt: - Geschätztes Gesamtvolumen Einzelrechnungen für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren: 19.257.000 Summe Einzelrechnungen. - Geschätzte Anzahl zu scannender Blätter für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren (1 Blatt hat Vorder-und Rückseite): 50.802.000 Summe Blätter Die angegebenen Mengen resultieren aus Erfahrungswerten der Jahre 2024/2025 und wurden auf dieser Grundlage für die maximale mögliche Vertragslaufzeit entsprechend prognostiziert. Die prognostizierten Mengenangaben können nur als Grundlage für die Kalkulation dienen, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Veränderungen am Gesundheitsmarkt, der dem stetigen Wandel (Gesetzgebung, Rechtsprechung, Marktverhalten) unterliegt, hat. Die geschätzten Mengen der Einzelrechnungen und der zu scannenden Blätter können variieren und sind weder als Mindestmengen noch als Höchstmengen zu verstehen (Mindestmenge geschätzter Einzelrechnungen und scannender Seiten/Blatt sind nicht garantiert).
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