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Erstellung eines Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie, eines Fachbeitrags Klimaschutz und einer FFH-Vorprüfung (Stadt Hildesheim) Beschreibung: Die Bundesautobahn (BAB) A7 (Hannover - Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (AS) (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an. Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Knotenpunkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden. Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor. Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 186 ha. Für das Planfeststellungsverfahren werden ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (Fachbeitrag WRRL), ein Fachbeitrag Klimaschutz (Fachbeitrag KSG) und eine FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet "Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg" (EU-Kennzahlen 3825-301) erforderlich
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