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Fahrgasterhebung der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG 2026-Die Erhebung ist gemäß der Richtlinie über die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 231 SGB IX des Landes Sachsen-Anhalt als Stichprobenerhebung in Form einer Linienerhebung durchzuführen. Die Schwerbehindertenerhebung muss auf allen konzessionierten Linien der MVB erfolgen. Die Erhebung muss die folgenden Elemente umfassen: Anzahl der unentgeltlich beförderten Schwerbehinderten und ggf. deren Begleitpersonen Anzahl der sonstigen Fahrgäste über 6 Jahren
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