Fahrscheinprüfung Fahrgastkontrolle MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH Sicherung Fahrgeldeinnahmen
Qualitätsmanagement - Fahrausweisprüfung -Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen einer Öffentlichen Ausschrei-bung nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleis-tungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) vergeben und umfasst die Fahrausweisprüfung auf den lokalen Linien der MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH. Die Fahrgäste sollten grundsätzlich vorne beim Fahrer in das Fahrzeug einsteigen und dem Fahrer ihren Fahrschein unaufgefordert zur Sichtkontrolle vorzeigen. Die hinteren Türen sind lediglich zum Ausstieg vorgesehen. Ausgenommen von der Regelung sind mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sowie Fahrgäste mit Kinderwägen und Fahrrädern. Viele Fahrgäste steigen jedoch an der hinteren Tür in den Bus ein. Dies macht es dem Fahrpersonal unmöglich, die vertraglich verlangte Sichtkontrolle aller Fahrausweise umzusetzen. Aus diesem Grund soll ein Fahrscheinprüfdienst die Umsetzung der Fahrausweisprüfung unterstützen. Hauptziel der Fahrscheinprüfungen durch den externen Dienstleister ist die Sicherstel-lung der Fahrgeldeinnahmen. Durch die Präsenz eines externen Dienstleisters kann sich der Fahrgast nicht durch einen Einstieg hinten einer Fahrkartenkontrolle entziehen. Die Fahrscheinprüfer sollen das Fahrpersonal durch zusätzliche Fahrscheinkontrollen und Durchsetzung der Maßnahme "Einstieg vorne" im Busverkehr unterstützen. Das Prüfpersonal soll in den Bussen mitfahren, um die Fahrer bei der Fahrscheinkontrolle zu unterstützen. a) Fahrscheinprüfung Die Fahrscheinprüfung umfasst: Sichtkontrolle von Papierfahrkarten, Prüfung von E-Tickets mittels technischer Geräte und Sichtprüfung von elektr. Fahrkartenberechtigungen auf mobilen Trägermedien (z.B. Handyticket). Auf Linien mit hohem Fahrgastaufkommen führen die Prüfdienste in Abstimmung mit dem Auftraggeber vermehrt Kontrollen durch. Der Auftragnehmer muss ein ge-eignetes Fahrzeug (bspw. ein PKW, Van) einsetzen, mit dem die Prüfer flexibler zwi-schen einzelnen Buslinien verkehren und zeitliche Synergien generieren können. Für den Schülerverkehr gelten vorerst keine Ausnahmen von der "Einstieg vorne" Regelung. Im Bereich des Schülerverkehrs sind Schwerpunktkontrollen vorgesehen. Die Schwerpunktkontrollen erfolgen morgens vor Schulbeginn und/oder mittags nach Schulschluss an Haltestellen bestimmter Schulbuslinien. Die Kontrollen finden gem. den Anforderungen des Auftraggebers statt. Die Überprüfung findet sowohl in den Fahrzeugen als auch im Bereich der Haltestelle statt.