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Fallsupervision im Team ohne Leitung-Zielgruppe der Fall-Supervision sind die 8 Berater und Beraterinnen der Sozialberatung der Berliner Justiz – ohne Leitung. Es sind pro Kalenderjahre 2026 und 2027 max. 8 Fall-Supervisionssitzungen à 120 Minuten inkl. kollegialem Fachaustausch mit dem Team (max. 8 Personen) zu arbeitsbezogenen Beratungsfällen durchzuführen. Es ergibt sich pro Jahr ein Bedarf von 16 Zeitstunden für Fall-Supervision. Für den Zeitraum 01.06.-31.12.2025 gilt ein anteiliger Bedarf von max. 4 Sitzungen à 120 Minuten (max. 8 Zeitstunden).
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