FFH-Monitoring Wasserkäfer Graphoderus bilineatus Dytiscus latissimus Bayern 2026-2028
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FFH-Monitoring, Wasserkäfer, 2026 bis 2028 Zielsetzung und Hintergründe Die FFH-Richtlinie hat das Ziel, auf europäischem Gebiet der Mitgliedsstaaten zur Sicherung der biologischen Vielfalt für die natürlichen Lebensräume und wildleben-den Tierarten und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse einen günstigen Erhaltungszustand zu wahren oder wiederherzustellen. Das FFH-Monitoring dient dem Überwachungsgebot nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie, der die EU-Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung in ihrem Hoheitsbe-reich verpflichtet. Es ist damit wesentliche Grundlage für den Durchführungsbericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen dieser Überwachung an die EU-Kommission über- mitteln. Der aktuelle Berichtszeitraum erstreckt sich von 2025 bis 2030, es ist der sechste seit Inkrafttreten der FFH-RL (= BZR 6). Bayern hat im Rahmen des bundesweiten Stichproben-Monitorings die zwei Wasserkäfer-Arten Graphoderus bilineatus (Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer) und Dytiscus latissimus (Breitrand) zu untersuchen. Zusätzlich erfordert die FFH- Berichtspflicht ein vollständiges Bild der Verbreitung und der Anzahl der Vorkommen einer Art um daraus abgeleitet deren Erhaltungszustand zu bewerten. In der vorliegenden Untersuchung sol-len daher nach den Vorgaben des BfN zwei Stichproben für D. latissimus und sechs Stichproben für G. bilineatus untersucht werden. Als optionale Position sind mit einem reduzierten Aufwand maximal 17 Gewässer zu untersuchen.