FFH-Stichprobenmonitoring Waldbirkenmaus 19 Teilvorkommen Bayern 2026-2028
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FFH-Stichprobenmonitoring Waldbirkenmaus (Sicista betulina) Es ist das FFH-Stichprobenmonitoring für die Waldbirkenmaus (Sicista betulina; Art des Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Bayern durchzuführen. Es sind 19 Teilvorkommen zu erfassen, von denen sich fünf im Landkreis Oberallgäu und 14 im Bereich des Bayerischen Waldes befinden. Jede der 19 Untersuchungsflächen ist anhand der in Absatz 5.2.3 in BayLfU (2022) beschriebenen Methodik einmalig für acht Wochen zu untersuchen. Für eine qualitative Erhebung werden 10 Wildkameras, deren Fokus auf einen Abstand von ca. 50–100 cm zur Linse eingestellt ist, auf einer ca. 1 ha großen Fläche an für die Waldbirkenmaus geeignete Vegetationsstrukturen wie Hochstaudenfluren positioniert und acht Wochen lang betrieben. Die Kameras sind über die gesamte Fläche zu verteilen und an zwei Kameras pro Untersuchungsfläche sind Temperaturlogger anzubringen, die vom LfU zur Verfügung gestellt werden. Die Kameras sind vom Auftragnehmer ins Projekt einzubringen. Die Batterien und Speicherkarten sind im zweiwöchigen Rhythmus zu wechseln. Die Untersuchungen sind zwischen 1. und 20. Juli des jeweiligen Jahres zu beginnen. Pro Untersuchungsjahr 2026 bis 2028 sollen 5 bis 7 Untersuchungsflächen bearbeitet werden. Die 5 Flächen im Allgäu sind innerhalb eines Jahres zu bearbeiten, die Bearbeitung der Flächen in Ostbayern ist entsprechend auf zwei Jahre zu verteilen. Das LfU stellt Angaben zu Grundeigentümern von möglichen Untersuchungsflächen zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme zu diesen erfolgt durch den Auftragnehmer. ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###
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