Finanzbuchführung GKV Jahresabschluss SVHV Gehaltsabrechnung XRechnung 2030
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Erstellung der Finanzbuchführung gemäß dem Kontenrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß SVHV und die Ausfertigung der Gehaltsabrechnungen-Die Durchführung der Finanzbuchführung und die Erstellung der Gehaltsabrechnung sind jeweils monatlich für den 1. bis 48. Monat der Vertragslaufzeit zu leisten. Zum Umfang der Finanzbuchführung gehören auch die entsprechenden Jahresabschlussarbeiten inkl. die Erstellung der Jahresabschlüsse. Im 49. bis 51. Monat sind die entsprechenden Abschluss- und Übergabearbeiten ohne gesonderte Vergütung zu leisten sowie die Erstellung des letzten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2030 nach vereinbarter Vergütung. Des Weiteren können auch Beratungsleistungen zu Fragen aus der Finanzbuchführung und der Gehaltsabrechnung durch den Auftraggeber abgerufen werden. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer den Auftraggeber technisch und organisatorisch in die Lage versetzen, sog. E-Rechnungen in der EU-Norm für elektronische Rechnungsstellung kompatiblen Standard (derzeit in dem Format XRechnung) entsprechend dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) i. V. m. der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) verarbeiten zu können. Das Institut des Bewertungsausschusses ist gemäß § 2 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig.
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