Fortsetzung Projektevaluation Arbeitsmarktfonds 2026-2028 Bayern Wirksamkeitsanalyse
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Fortsetzung der Projektevaluation des Arbeitsmarktfonds in den Jahren 2026 bis 2028-Fortsetzung der Projektevaluation des Arbeitsmarktfonds in den Jahren 2026 bis 2028 Mit dem Arbeitsmarktfonds (AMF) werden Maßnahmen und Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung außerhalb der SGB III- und SGB II-Aktivitäten bis zu drei Jahre ge-fördert. Über die Auswahl der aus Landesmitteln finanzierten Projekte entscheidet eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, Wirtschaftsorga-nisationen, Gewerkschaften und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammensetzt. Die von diesem Gremium ausgewählten Projekte sollen auf ihre Wirksamkeit hin über-prüft werden. Die Ergebnisse hinsichtlich der arbeitsmarktlichen Wirkungen der Projekte im Einzelnen sowie bezogen auf den gesamten AMF sollen in die Fortsetzung und Fort-schreibung des AMF einfließen können. Es soll dem Auftraggeber möglich sein, anhand der erhobenen Daten und der vom Auftragnehmer abgegebenen Bewertung sein zukünf-tiges Projektförderverhalten effektiv auszurichten. Dafür sind erforderlich: - detaillierte Betrachtung jedes einzelnen Projektes, - vertiefte Evaluation ausgewählter Maßnahmen, - Erstellung eines Jahresberichts, der auch Aussagen zu arbeitsmarktlichen Wirkungen des Förderprogramms beinhaltet und - Führung einer Gesamtdatenbank zu Auswertungszwecken des Auftraggebers. Die Kontinuität der AMF-Evaluationsberichte ist dabei von besonderer Bedeutung. So soll der Auftraggeber in die Lage versetzt werden, einen Überblick über die mittel- bis lang-fristigen Entwicklungen beim AMF zu erhalten. Dies erfordert, dass der Auftragnehmer an den bestehenden Datenstamm anknüpft und die bisherigen Methoden der Datenerhe-bung, -auswertung und Berichtslegung berücksichtigt. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028.
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