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Fuhrparkmanagement. Das angebotene Fuhrparkmanagementsystem muss die Funktion eines digitalen Fahrtenbuchs beinhalten, welches von Finanzbehörden anerkannt wird. Hierzu sind Start- und Endzeitpunkte sowie Start- und Zielort von Fahrten automatisiert festzuhalten, ohne eine dauerhafte Standortüberwachung zu nutzen. Die Lösung muss die Möglichkeit bieten, anfallende Bußgeldbescheide den jeweiligen Mitarbeitenden zuzuordnen. Das System erinnert an anstehende Fahrzeugrückgaben, damit die Bestellung von neuen Fahrzeugen rechtzeitig erfolgen kann und bietet die Möglichkeit den aktuellen Lieferstatus von Bestellungen zu überwachen. Es muss einen Überblick über anstehende Wartungen von Fahrzeugen liefern können, indem Hinweise bei anstehenden Wartungen von Fahrzeugen in Form von Benachrichtigungen in der Lösung ausgegeben werden. Bei Verzögerungen in der Durchführung von notwendigen Wartungen muss die Fuhrparkmanagementsystem ebenfalls Hinweise senden. Die Fahrzeugführenden der Fahrzeuge müssen Informationen über entstandene Schäden direkt in dem System einreichen können.
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