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Gebietsbeauftragung für das Gebiet Charlottenburger Norden im Städtebauförderprogramm Nachhaltige Erneuerung- Mit Beschluss des Senats von Berlin über die Gebietsfestsetzung nach § 171b Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) in Verbindung mit § 29a des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG BauGB) vom 29. August 2017, zur Umsetzung des Programms " Stadtumbau West" für das Förder gebiet Charlottenburger Norden im nördlichen Teil des Bezirks Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf wurde zum 1. Januar 2018 eine Gebietsbeauftragung (Gebietsbeauftragte bzw. Gebietsbeauftrag ter) für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet eingesetzt (Prozesssteuerung). Die Betreuung der Förderkulisse wird seitens des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, mit Unterstützung eines externen Gebietsbeauftragten durchgeführt. Nach Auslaufen des derzeitigen Vertrages ist die Leistung durch den Auftraggeber im Städtebauförderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ wieder auszuschreiben. Gebietsbeauftragte unterstützen den Bezirk bei der Umsetzung der Gesamtmaßnahme inkl. des Fördermittelmanagements. In der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ ist das gesamte Leistungsspektrum des Gebietsbeauftragten dargestellt.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Frist: 06. Oktober 2025