Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Gefahrenabwehrbedarfsplan-Gemäß §3(2) Nr.1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) müssen unter anderem die Ämter eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen. Daraus bestimmen sich die Personal- und Sachausstattung der Freiwilligen Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung. Die Gefahren- und Risikoanalyse des Gefahrenabwehrbedarfsplanes (GABP) des Amtes Altdöbern wurde im Jahr 2008 erstellt, 2011, 2014 und 2020 überarbeitet. Die zu erstellende Gefahren und Risikoanalyse soll für jede der fünf Gemeinden separat ausgeführt werden. Der daraus mündende Gefahrenabwehrbedarfsplan soll dem Amt Altdöbern durch Entscheidungshilfen aufzeigen, wie ein dauerhaft finanzierbares maximales Sicherheitsniveau erreicht werden kann. Weiterhin sollen der Verwaltung Handlungsempfehlungen gegeben werden, um dem möglichen Vorwurf des Organisationsverschuldens wirksam entgegenzutreten. Nachfolgende Leistungen u.a sind zu erbringen: Bestandsaufnahme und Untersuchung der Feuerwehrstandorte, der Struktur und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr. Untersuchung der Löschwasserversorgung, Ermittlung von Versorgungslücken und daraus folgender Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung. Erreichbarkeitsanalyse der einzelnen Ortsfeuerwehren und Befragung der Einsatzkräfte. Prüfung der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung. Erarbeitung der Gefahren- und Risikoanalyse unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Unterstützung bei der Ermittlung einer verhältnismäßigen Schutzzieldefinition für das Amtsgebiet im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und Finanzierbarkeit. Erstellen eines SOLL-Konzeptes für ein dauerhaft finanzierbares Sicherheitsniveau. Es ist mindestens ein Entwurf zum GABP zu erstellen und mit dem Amt Altdöbern abzustimmen. Es sind min. eine Änderung bzw. Anpassung einzukalkulieren. Mindestens vier Termine vor Ort. - Auftragsanlaufgespräch in der Amtsverwaltung Altdöbern - Bestandsaufnahme der Gerätehäuser und Fahrzeuge. - Vorstellung des Entwurfs in der Verwaltung, Besprechung erforderlicher Änderungen - Vorstellung der Endfassung des Gefahrenabwehrplanes in einem öffentlichen Termin"

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