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Gegenstand der vorliegenden Verhandlungsvergabe war der Abschluss eines Vertrages zur Umsetzung des Kombinationsabschlages nach § 130e SGB V. Der externe Auftragnehmer sollte die fristgerechte Be- und Abrechnung und Abwicklung der Ansprüche der AOK PLUS - die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend Auftraggeberin genannt) auf den Kombinationsabschlag nach § 130e Abs. 1 SGB V in Verbindung mit der Festsetzung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Umsetzung des Kombinationsabschlags nach § 130e Abs. 2 Satz 3 SGB V vom 1. Oktober 2024 (Kombinationsabschlag) übernehmen.
Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...
AOK-Bundesverband
Frist: 08. Juli 2025
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