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Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss eines Vertrages nach § 31 Abs. 1 und 1a SGB V zur Versorgung mit Verbandmitteln für Versicherte der AOK Sachsen- Anhalt. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Vertrag angeboten.
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