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Geldtransport vom Straßenverkehrsamt zur Bank Im Straßenverkehrsamt sollen die täglichen Barbeträge 2x wöchentlich von einem Dienstleister zur Bank gebracht und eingezahlt werden. Die Barbeträge sollen mittwochs und freitags 7.50 Uhr abgeholt werden, bevor der Publikumsverkehr startet
NBank
Frist: 28. Juli 2025
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