Gemeinschaftliche Finanzierung Naturschutz Bund Länder verfassungsrechtliche Gestaltungsoptionen
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Gemeinschaftliche Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen durch Bund und Länder: Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Gestaltungsoptionen-Unter dem Dach der UMK soll eine gemeinschaftliche Finanzierung von Bund und Ländern für Aufgaben und Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege entwickelt werden. Das Forschungsvorhaben soll verfassungs- und einfachgesetzliche Gestaltungsoptionen erarbeiten und die Bund-Länder- Verhandlungen flankierend unterstützen. Gestaltungsspielräume bestehen nach geltendem Verfassungsrecht im Rahmen der gemeinschaftlichen Finanzierung der Verbesserung der Agrarstruktur nach Art. 91a Abs. 1 Nr. 2 GG. Darüber hinaus ist eine Verfassungsänderung zur Einführung u.a. einer Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Naturschutz" zu prüfen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen wurden bereits u.a. für die Klimaanpassung ermittelt, die einfachgesetzlichen Gestaltungsoptionen im Naturschutz sind aber bislang noch nicht hinreichend untersucht. Entsprechendes gilt im Hinblick auf eine Einordnung als Investition für grüne und blaue Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität. Es ist zu prüfen welche Maßnahmen in Abgrenzung zu anderen Aufgaben des Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Verfassungsbegriffe “Naturschutz" und "Landschaftspflege” (Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG) sowie der Zielbestimmung des BNatSchG in den Anwendungsbereich der neuen GA und ggf. der Kreditermächtigung zum Sondervermögen nach Art. 143h GG fallen und aus Sicht des (Bundes-)Naturschutzes fallen sollen. Hierbei sind auch mögliche Auswirkungen u. a. auf den Kompetenztitel aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG und bestehende Förderinstrumente zu prüfen und bei der Bewertung und Ausarbeitung von Regelungsvorschlägen zu berücksichtigen. Bundesgesetzlich zu konkretisieren sind zudem die Ausgestaltung, der Inhalt und das Verfahren der gemeinsamen Rahmenplanung. Daneben ist zu prüfen, welche Möglichkeiten der Optimierung aus Sicht des Biodiversitätsschutzes bei der Verbesserung der Agrarstruktur durch Maßnahmen einer umweltgerechten Landbewirtschaftung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach GAKG bestehen.
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