Markt Hutthurm·Hutthurm·12. Mai 2026

Gigabit-Netz Planung Errichtung Betrieb Los 1 Hutthurm-West Los 2 Hutthurm-Ost

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Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) im "Los 1-LSP (2024)- Hutthurm-West" bzw. gemäß Gigabit Richtlinie 2.0 (2025) im "Los 2-LSP (2025)-Hutthurm-Ost" in der Marktgemeinde Hutthurm. Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 12 Abs. 1, 10 Abs. 1 UVgO (zweistufige Verhandlungsvergabe) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten a) im "Los 1-LSP (2024)-Hutthurm-West" nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0 (2024)") und b) im "Los 2-LSP (2025)-Hutthurm-Ost" nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0 (2025)"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0(2024)) bzw. der 2. Änderung vom 13.01.2025 (Gigabit-RL (2025)) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes "Los 1-LSP (2024)-Hutthurm-West" sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0 (2024). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes "Los 2-LSP (2025)-Hutthurm-Ost" sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0 (2025). Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes je Hauptausbaugebiet eines jeden Loses im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes im "Los 1-LSP (2024)-Hutthurm-West" auf Basis der Gigabit-RL 2.0 (2024) bzw. um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes im "Los 2-LSP (2025)-Hutthurm-Ost" auf Basis der Gigabit-RL 2.0 (2025). Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession je Los für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaft-lichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0 (2024) bzw. Nr. 9 der Gigabit-RL (2025). Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbaugebiet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabit-versorgung mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms je Los zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes des Los 1 bzw. des Los 2 ebenfalls die Zielbandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bereitzustellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Die Ausbaugebiete der Lose 1 und 2 ergeben sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1, B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1, B2.2). Seite 1/5 Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A- AVlOlg:emUVeignOe VerfahreVnsebrgedaibnegaunrtg:eEnx" Zpioffs. t4V);edraönfafecnhtglicilthiunnsbge(s§on3d0erAeb: s. 1) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreiben-den Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 (2024 für Los 1 bzw. 2025 für Los 2) ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lückenschluss-Ausbaugebiet je Los zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes im Los 1 bzw. im Los 2. Der Zuschlagsempfänger eines jeden Loses hat im betreffenden Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwendungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der erforderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet des betreffenden Loses (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb im "Los 1-LSP (2024)-Hutthurm-West" müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0 (2024), des Bescheides über eine Zuwendung vom 08.11.2024 (Az. 832.6/10-24 09BY30057) sowie dessen 1. Änderungsbescheid vom 21.02.2025 sowie deren zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materi- alkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesen zugrunde liegenden Fassungen verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen-Los 1-LSP (2024)" (A2.1) wird ergänzend verwiesen. Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb im "Los 2-LSP (2025)-Hutthurm-Ost" müssen sämt-liche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0 (2025), des Bescheides über eine Zuwendung vom 28.04.2025 (Az. 832.6/10-25 12BY30037) sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen-Los 2-LSP (2025)" (A2.2) wird ergänzend verwiesen.

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