Gutachten toxikologische Basisdaten Ableitung EU-LCI-Werte vier Stoffe englisch
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Gutachten zu toxikologischen Basisdaten für die Ableitung von EU-LCI-Werten für vier Stoffe-Europäische Experten arbeiten seit 2011 an der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten mittels EU-LCI Werten (LCI: Lowest Concentration of Interest). Diese Arbeitsgruppe (EU-LCI AG) hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, das Verfahren zur Ableitung von EU- LCI Werten dargelegt und harmonisierte EU-LCI-Werte publiziert (siehe ECA Bericht Nr. 29 und die Internetseite der EU-LCI AG unter https://ec.europa.eu/growth /sectors/construction/eu-lci_en). Für ca. 60 Stoffe wurden von Anfang an gleiche nationale LCI Werte aus Deutschland und Frankreich als EU-LCI Werte übernommen und als ‚ascribed EU-LCI‘ bezeichnet. Für diese Stoffe müssen die EU-LCI Werte überarbeitet und gemäß dem EU-LCI- Ableitungsvorgehensweise neu abgeleitet werden. Die EU-LCI-Liste ist als wesentliches Merkmal im Zusammenhang mit der Freisetzung gefährlicher Stoffe Teil der harmonisierten Bauproduktnormen unter der EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Die in diesem Projekt entwickelten Stoffberichte werden benötigt um die EU-LCI Liste und die dazugehörigen EU-LCI Werte zu finalisieren. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen für die folgenden Stoffe die toxikologischen Basis-daten recherchiert und zusammengestellt werden: - 1-Hexanol (CAS 111-27-3), - 2-Methoxy-1-propanol (CAS 1589-47-5), - 2-Methoxy-1-propylacetat (CAS 70657-70-4) und - Hexandioldiacrylat (CAS 13048-33-4). Anhand der recherchierten Daten sollen anschließend EU-LCI Werte für diese Stoffe vorgeschlagen werden. Die toxikologischen Daten und die Ableitung der EU-LCI Werte sollen in tabellarischer Form in englischer Sprache zusammengefasst werden.
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