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Erhalten Sie alle Dokumente zu "Gutachten zur Herleitung einer Methode zur Feststellung des Korrekturfaktors bei der Bestimmung des angemessenen Gewinnzuschlags nach § 44 Abs. 2 PostG. Das PostG sieht vor, dass der angemessene Gewinnsatz anhand des risikobereinigten Durchschnitts der Umsatzrenditen von in einem repräsentativen euorpäischen Aktienindex geführten Unternehmen bestimmt wird. Die Risikobereinigung erfolgt durch einen Korrekturfaktor. Ziel des Gutachtens ist es, ein tragfähiges Vorgehen für die Bestimmung des Korrekturfaktors im Maßgrößenverfahren 2026 zu erstellen" von Bundesnetzagentur.