Im Rahmen von Maßnahmen zur Erkundung oder auf mit wassergefährdenden Stoffen kontaminierten Flächen (Altlasten) sind regelmäßig Bohr-, Messstellenbauarbeiten und Kleinrammbohrungen durchzuführen. Hierzu gehört auch die repräsentative Entnahme von Bodenproben zur Feststellung von anthropogenen Einflüssen. Die gesamten Arbeiten müssen unter Berücksichtigung der Hamburger Hydrogeologie, Hydrochemie und Geohydraulik unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen für Gefahrstoffe durchgeführt werden. Zusätzlich können Kleinrammbohrungen ohne besonderen Arbeitsschutz für Baugrunduntersuchungen beauftragt werden. Darüber hinaus unterhält der hydrologische Landesdienst bei W11 ein flächendeckendes Messnetz mit 698 Grundwassermessstellen zur Überwachung des Hamburger Grundwassers. Die Grundwassermessstellen unterliegen natürlichen Alterungsprozessen und müssen regelmäßig ersetzt werden.
Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...
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