Implementierung digitale Anerkennungsdatenbank TU Berlin 1.000-2.000 Anträge jährlich
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Interessenbekundungsverfahren: Anerkennungsdatenbank-Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) prüft derzeit die Anschaffung und Implementierung einer digitalen Anerkennungsdatenbank. Ziel ist es, bestehende Prozesse im Bereich Anerkennung, Bewertung und Dokumentation effizienter, transparenter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Die Lösung soll eine zentrale Plattform bieten, die sowohl interne Verwaltungsabläufe optimiert als auch externe Zugänge für Antragstellende und weitere Beteiligte ermöglicht. Die Prüfungsausschüsse sollen durch eine einheitliche Datenhaltung, eine zentrale Anerkennungsdatenbank sowie verbindliche Referenzentscheidungen erheblich entlastet werden. Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens sollen geeignete Anbieter identifiziert werden, die über entsprechende fachliche, technische und organisatorische Kompetenzen verfügen. 2) GEGENSTAND Jährlich werden an der TU Berlin zwischen 1.000 und 2.000 Anerkennungsanträge bearbeitet. Diese betreffen - Module aus Auslandsaufenthalten (Erasmus+, Übersee, Kurzzeitmobilitäten, andere Austauschprogramme) - Studienleistungen aus einem ausländischen Hochschulstudium (int. Hochschulwechsel) - Studienleistungen nach inner-deutschem Hochschul-wechsel - TU-interne Studien-gangs-wechsel - außerhochschulisch erworbene Qualifikationen Die aktuellen Anerkennungsprozesse sind dezentral organisiert. Zuständig sind in der Regel die einzelnen Prüfungsausschüsse der Studiengänge. Dies führt zu uneinheitlichen Verfahren und teilweise hohem administrativen Aufwand. Ein Großteil der Bearbeitung erfolgt derzeit papierbasiert oder per PDF-Formular. Die Verbuchung im Prüfungsverwaltungssystem SAP SLcM/QIS-POS erfolgt zudem manuell. Diese Arbeitsweise erzeugt Medienbrüche, Doppelerfassungen und lange Prozessdurchlaufzeiten. Die Digitalisierung dieses Anerkennungsprozesses (End-to-End) birgt erhebliches Potenzial zur Vereinfachung. Ein digitales System soll: - Transparenz schaffen, indem Studierende frühzeitig im Prozess erkennen, welche Module bereits anerkannt wurden. - Aufwände senken, indem Positivbescheide studiengangsübergreifend wiederverwenden werden / sichtbar sind. - Rechtssicherheit erhöhen, durch konsequente Workflows mit einheitlichen Zeitstempeln, eIDAS-konformer Signatur und Ablage aller Unterlagen. - Nationale und EU-Pflichten erfüllen: OZG (Onlinezugangsgesetz), SDG-VO (Single Digital Gateway), EDC (Europass Digital Credentials for Learning), EMREX und EWP erfordern maschinenlesbare Bescheide und sichere Datenübertragung. Die Prüfungsausschüsse sollen durch eine einheitliche Datenhaltung, eine zentrale Anerkennungsdatenbank sowie verbindliche Referenzentscheidungen erheblich entlastet werden.
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