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Inhaltliche Redaktion BIÖG-InfoDienste-Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die inhaltliche Redaktion der Webseite https://infodienst.bioeg.de/, wobei es folgende zwei Teilbereiche gibt: - Inhaltliche Redaktion der Unterseite: InfoDienst Gesundheitsförderung - Inhaltliche Redaktion der Unterseite: InfoDienst Migration, Flucht und Gesundheit Es wird eine vertragliche Obergrenze von 73.515,00 EUR (ohne USt.) für die gesamte Rahmenvereinbarungslaufzeit festgelegt. Besondere Bedeutung kommt beim Teilbereich InfoDienst Gesundheitsförderung sowohl dem monatlich erscheinenden NewsletterDienst des InfoDienstes Gesundheitsförderung zu, in dem u.a. die „Highlights“ aus dem InfoPortal „ https://infodienst.bioeg.de/“ einem Abonnentenkreis zur Verfügung gestellt werden sowie im Teilbereich InfoDienst Migration, Flucht und Gesundheit der Printausgabe des InfoDienstes Migration, Flucht und Gesundheit, welcher die wichtigsten Inhalte des InfoPortals Migration, Flucht und Gesundheit noch einmal in einer downloadfähigen und barrierefreien PDF-Version zur Verfügung stellt. Bei beiden Bereichen sind Beiträge und Texte sowohl für den InfoDienst Gesundheits- förderung als auch für den InfoDienst Migration, Flucht und Gesundheit zu erstellen. Zu den Aufgaben der inhaltlichen Redaktion zählen zudem die fachliche Abschlussprüfung, Lektorat, Korrektorat und Satz der zu veröffentlichenden Newsletter-Ausgaben, der Print-/ PDF-Ausgabe und der Beiträge und Texte. Die Inhalte werden sowohl über die Funktionspostfächer der InfoDienste von Akteuren der Prävention und Gesundheitsförderung an die Redaktion eingereicht, vom Auftraggeber übermittelt, als auch vom Auftragnehmer selbstständig recherchiert. Weiterhin gehört zum Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung die Aufgabe die Überarbeitung und Aktualisierung bestehender Textbausteine auf der Webseite der BIÖG-InfoDienste, die Aufbereitung von Vorlagen wie z.B. Veranstaltungsdokumentationen für die Webdarstellung, Satz, Lektorat, Bildmaterial und die Abstimmung mit den am Prozess Beteiligten.
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Frist: 24. November 2025