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Interessenbekundungsverfahren Hüttenhospital gGmbH-Die VIACTIV Krankenkasse ("Veräußerer") führt zur Veräußerung ihrer Geschäftsanteile an der Hüttenhospital gGmbH ("share deal") und die vollständige Befreiung des Veräußerers von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der KVW - Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe in Bezug auf die Hüttenhospital gGmbH ein strukturiertes Bieterverfahren durch. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) handelt. Soweit eine Bekanntmachung über die EU-Plattform für öffentliche Aufträge (TED) oder eine andere Vergabeplattform erfolgt, dient dies lediglich der Herstellung von Verfahrenstransparenz. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen bzw. eine entsprechende Selbstbindung der Verkäuferin ist damit nicht verbunden. Bietern entstehen keine entsprechenden subjektiven Rechte. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Erstattung etwaiger Kosten für die Teilnahme an dem strukturierten Bieterverfahren. Das Verfahren zur Veräußerung ist zweistufig ausgestaltet. Es besteht aus einem Interessensbekundungsverfahren und dem Angebotsverfahren.

VIACTIV Krankenkasse

Interessenbekundungsverfahren Hüttenhospital gGmbH-Die VIACTIV Krankenkasse ("Veräußerer") führt zur Veräußerung ihrer Geschäftsanteile an der Hüttenhospital gGmbH ("share deal") und die vollständige Befreiung des Veräußerers von sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der KVW - Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe in Bezug auf die Hüttenhospital gGmbH ein strukturiertes Bieterverfahren durch. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) handelt. Soweit eine Bekanntmachung über die EU-Plattform für öffentliche Aufträge (TED) oder eine andere Vergabeplattform erfolgt, dient dies lediglich der Herstellung von Verfahrenstransparenz. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen bzw. eine entsprechende Selbstbindung der Verkäuferin ist damit nicht verbunden. Bietern entstehen keine entsprechenden subjektiven Rechte. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Erstattung etwaiger Kosten für die Teilnahme an dem strukturierten Bieterverfahren. Das Verfahren zur Veräußerung ist zweistufig ausgestaltet. Es besteht aus einem Interessensbekundungsverfahren und dem Angebotsverfahren.

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01jt0kwvfch2x0bpzag7a0akdk

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