Jahresabschlussprüfung einschließlich Prüfungserweiterung nach §53 HGrG Leistungspaket 1: Jahresabschlussprüfung 2025 und 2026 mit der Option auf Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre Die jeweils zum Bilanzstichtag vorgelegten Jahresabschlüsse nebst den Lageberichten für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 sind nach den Bestimmungen der §§ 317 ff. HGB und in Übereinstimmung mit den fachlichen Verlautbarungen des IDW zu prüfen, wobei eine kurzgefasste Erläuterung der VFE-Lage vorausgesetzt wird. Die Prüfungstätigkeiten umfassen die Beurteilung beihilferechtlicher Sachverhalte und die Prüfung der dargelegten Ergebnisse der Trennungsrechnung und die Funktionsfähigkeit des eingerichteten Systems zur Trennung wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Tätigkeiten. Leistungspaket 2: Erweiterung des Prüfungsauftrages nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (HGrG) für 2025 und 2026 mit der Option auf Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre In Erweiterung des Prüfungsauftrages ist eine Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) i.V.m. IDW PS 720 durchzuführen. ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###

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Jahresabschlussprüfung einschließlich Prüfungserweiterung nach §53 HGrG Leistungspaket 1: Jahresabschlussprüfung 2025 und 2026 mit der Option auf Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre Die jeweils zum Bilanzstichtag vorgelegten Jahresabschlüsse nebst den Lageberichten für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 sind nach den Bestimmungen der §§ 317 ff. HGB und in Übereinstimmung mit den fachlichen Verlautbarungen des IDW zu prüfen, wobei eine kurzgefasste Erläuterung der VFE-Lage vorausgesetzt wird. Die Prüfungstätigkeiten umfassen die Beurteilung beihilferechtlicher Sachverhalte und die Prüfung der dargelegten Ergebnisse der Trennungsrechnung und die Funktionsfähigkeit des eingerichteten Systems zur Trennung wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Tätigkeiten. Leistungspaket 2: Erweiterung des Prüfungsauftrages nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (HGrG) für 2025 und 2026 mit der Option auf Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre In Erweiterung des Prüfungsauftrages ist eine Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) i.V.m. IDW PS 720 durchzuführen. ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###

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Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...

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