Jahresabschlussprüfung GMSH 2026-2030 inkl. HGrG Corporate Governance
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Prüfung der Jahresabschlüsse der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 1. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 316 ff. HGB Die Dokumentation und Rechenschaftslegung erfolgt über den handelsrechtlichen Jahresabschuss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung von einem unabhängigen Jahresabschlussprüfer zu prüfen. Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Abschlussprüfers ist der Jahresabschluss von der Gewährträgerversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrates festzustellen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses muss über die gesetzlichen Anforderungen des § 321 HGB hinaus auch die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthalten sowie die Ergebnisse der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. 2. Durchführung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG.-3. Durchführung der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. 4. Weitere Inhalte der Prüfungsdurchführung • Stellungnahme zu Einzelfragen z.B. gem. Vorgabe der Gremien; • Gegebenenfalls Durchführung einer Vorprüfung; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen bei der GMSH ggf. unter Beteiligung des die Fachaufsicht führenden Ministeriums; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vor dem Aufsichtsgremium der GMSH (Verwaltungsrat); • Die Kommunikation während der Jahresabschlussprüfung wird digital unterstützt (Re-gelmäßige Nutzung von Videotelefonie (z. B. MS Teams) für Meetings und Konferenzen, digitale Bereitstellung des Prüfungsberichtes, Austausch relevanter Unterlagen mittels digitaler Datenräume). ----------------Optionale Leistungen: a. Erweiterung des Auftrages zur Durchführung einer pflichtmäßigen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voraussichtlich erstmalig für den Jahresabschluss 2027. Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich fünf zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Einzelbeauftragung erfolgt allerdings jeweils nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gremien und des Landesrechnungshofes.
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