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Jahresabschlussprüfungen der Geschäftsjahre 2026-2030-Die Landesforstanstalt beabsichtigt, gemäß § 13 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ (LForstAG TH) die Prüfung des Jahresabschlusses für die Jahre 2026 bis 2030 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches, die Prüfung nach § 53 HGrG und falls im jeweiligen Prüfungszeitraum verpflichtend die Prüfung des CSRD-Nachhaltigkeitsberichts an einen Abschlussprüfer zu vergeben. Die Wirtschaftsprüferleistungen werden zunächst lediglich für das Geschäftsjahr 2026 vergeben. Das zustande kommende Vertragsverhältnis enthält jedoch die einseitige Option des Auftraggebers, das beauftragte Unternehmen jeweils auch für das Folgejahr - maximal jedoch bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2030 - als Abschlussprüfer zu bestellen.
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