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Kartenzahlungsgeräte-Das BayLfSt beabsichtigt, durch das Referat Z2 mobile Kartenzahlungsgeräte für die bayerischen Finanzämter anzumieten. Der Vertrag beinhaltet folgende Leistungen: • Anmietung von 115 mobilen Kartenzahlungsgeräten (nachfolgend: Geräte) für den Vollstreckungsaußendienst • Datenübertragung per Mobilfunk inklusive Bereitstellung von Mobilfunkkarten • Full-Service (insbesondere Servicehotline, Wartung usw.) • Abwicklung von Zahlungen mit Debitkarte (girocard, Maestro, VPay) und Kreditkarte (MasterCard und VISA) und inkl. Google.Pay, Samsung Pay, Apple Pay, etc. im Netzbetrieb; auch kontaktlose Zahlung muss möglich sein • Reporting OPTIONAL: Anmietung von bis zu 15 weiteren mobilen Kartenzahlungsgeräten inklusive genannten Leistungen Lieferung von (Umhänge-)Taschen und des für den Belegdruck benötigten Thermopapiers Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
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