KHZG Begleitung -Gegenstand der Bekanntmachung ist die beabsichtigte Verlängerung des bestehenden Beratungsvertrages bis zum 31.12.2025. Leistungsgegenstand ist unverändert die Unterstützung der Katholischen Hospitalvereinigung Thüringen gGmbH im KHZG Prozess (Vorbereitung IT-Vergaben, Projektmanagement-Unterstützung, Unterstützung bei Erstellung der KHZG-Nachweise) durch die UNITY AG, Lindberghring 1, 33142 Büren. Die Erweiterung des bestehenden Beratungsauftrags mit der UNITY AG ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vergaberechtlich zulässig, da der Bedarf an zusätzlichen Leistungen unvorhersehbar war und für die ursprüngliche Leistung erforderlich ist, ohne dass eine Änderung des Auftragnehmers wirtschaftlich oder technisch vertretbar wäre. Die Auftraggeberin plant, die Erweiterung 7 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abzuschließen. ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###
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