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Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V - Die Auftraggeberinnen beauftragen die Auftragnehmerin mit der fristgerechten und vollständigen Abwicklung von Kombinationsabschlägen gemäß § 130e SGB V, dem Forderungseinzug und dem Forderungsmanagement. Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind ausgenommen. Die Leistung beinhaltet folgende Aufgaben: 1. Ermittlung abschlagsfähiger Arzneimittel und Datenübermittlung an die Auftraggeberinnen, 2. Annahme der Abrechnungsdaten, 3. Berechnung der Kombinationsabschläge, 4. Lieferung der Abrechnungsdaten an die Auftraggeberin, 5. Abrechnung mit pharmazeutischen Unternehmen, 6. Vorgehen bei Klärfällen und Korrekturen, 7. Zahlungsverkehr und Mahnwesen, 8. Datenschutz und Geheimhaltungspflicht, 9. Aufbewahrung und Löschung von Daten. Als Vertragskonstruktion wurde ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption gewählt, dem die AOK Baden-Württemberg, die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK PLUS und die AOK Sachsen-Anhalt beitreten können.-WERT: 1 209 740,00 EUR
Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...
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