Konzeption Durchführung Evaluation Achtsamkeitstrainings Rheinbahn AG 45 Trainings/Jahr 2 Jahre Option
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Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings bei der Rheinbahn AG-Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Trainings sind zielgruppenspezifisch zu konzipieren und richten sich insbesondere an folgende Mitarbeitendengruppen: - Fahrdienst (z. B. Bus- und Stadtbahnfahrer*innen) - Mitarbeitende der Leitstelle Die inhaltliche und didaktische Ausgestaltung der Trainings hat die unterschiedlichen organisatorischen und arbeitsplatzspezifischen Rahmenbedingungen dieser Zielgruppen zu berücksichtigen. Insbesondere sind die besonderen Anforderungen hinsichtlich Verantwortung, sicherheitsrelevanter Tätigkeit, Zeitdruck, Umgang mit Störungen sowie Konfliktsituationen im Kundenkontakt angemessen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - Zielgruppenspezifische Konzeption der Lerninhalte - Aufbereitung sämtlicher Trainingsunterlagen im Corporate Design der Rheinbahn - Terminkoordination in enger Abstimmung mit der Projektleitung der Rheinbahn - Erstellung eines geeigneten Evaluationsbogens sowie Sicherstellung der strukturierten Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse Die Trainings sind als zweitägige Präsenzveranstaltungen auszugestalten. Pro Training sind jeweils 15 Teilnehmende vorgesehen. Es sind 45 Trainingsdurchläufe pro Jahr durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl um bis zu 10 zusätzliche Trainingsdurchgänge pro Jahr zu erhöhen. Die Durchführung der Trainingstage erfolgt vorwiegend in den Zeiträumen Q1/Anfang Q2 sowie Ende Q3 und Q4. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme einer bestimmten Mindestanzahl an Trainingsdurchläufen über die initiale Beauftragung hinaus besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, während der gesamten Laufzeit weitere Abrufe im Rahmen der vereinbarten Kontingente vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist zur Leistungserbringung im Falle eines Abrufs verpflichtet.