Konzeption Durchführung Schuldenprävention junge Heranwachsende 18-27 Jahre SGB II SGB III
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Projekt zur Schuldenprävention für junge Heranwachsende-Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Defizite im Umgang mit finanziellen Ressourcen haben. Sie richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18 bis 27 Jahren, die einen eigenen Haushalt begründen. Es greift der präventive Gedanke, dass junge heranwachsende eLb, bei denen z.T. schwerwiegende Gründe für den Auszug aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft vorliegen (Altersspanne 18 bis 25 Jahre), nicht in jedem Fall über finanzielle, wirtschaftliche oder vertragsrechtliche Kompetenzen verfügen.
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Projekt zur Schuldenprävention-Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Prävention sowie zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Fokus der zu vergebenen Leistung steht die Förderung finanzieller Kompetenzen sowie eine aktive Schuldenprävention. Die Inhalte der Maßnahme werden durch sozialpädagogische Betreuung sowie arbeitsmarktliche Beratung und Perspektiventwicklung und, im Bedarfsfall, Vermittlung von Sprachkenntnissen ergänzt. Das Ziel der Maßnahme besteht darin mit den Teilnehmenden, bei denen zum einen Gefährdung der finanziellen Sicherheit oder zum anderen eine Schuldenproblematik bereits vorliegt, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zu erarbeiten.
Jobcenter Wuppertal
Angebotsfrist: 06. November 2025