Konzeption Durchführung Schuldenprävention junge Heranwachsende § 16 SGB II § 45 SGB III
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Projekt zur Schuldenprävention für junge Heranwachsende-Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Defizite im Umgang mit finanziellen Ressourcen haben. Ebenso kann es denkbar sein, dass in Einzelfällen Schulden bereits existieren. Dies macht jedoch nicht den Grundcharakter der Leistung aus. Die Leistung richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18 27 Jahren, die einen eigenen Haushalt begründen. Es greift der präventive Gedanke, dass junge heranwachsende eLb, bei denen z.T. schwerwiegende Gründe für den Auszug aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft vorliegen (Altersspanne 18 25 Jahre), nicht in jedem Fall über finanzielle, wirtschaftliche oder vertragsrechtliche Kompetenzen verfügen. Der Auszug in eine eigene Wohnung birgt vor diesem Hintergrund die Gefahr, aus Überforderung Hemmnisse aktiv zu produzieren, was einer Heranführung an den ersten Ausbildungs und Arbeitsmarkt oder einer direkten Integration in Selbigen erschweren oder unterbinden kann.
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