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Konzeption und Ausarbeitung einer Gestaltungssatzung einschließlich Bestandsanalyse und Gestaltungsfibel-1. Erstellung einer Bestandserhebung im Fördergebiet als Grundlage für die Gestaltungssatzung. 2. Auf Grundlage der Ergebnisse der in Durchführung befindlichen Bestandserhebung ist für die Gebäude im zentralen Versorgungsbereich eine Gestaltungssatzung nach §91 HBO mit folgenden Schwerpunkten zu erstellen: Gewerbetreibende • Erarbeitung HBO-konformer Werbeanlagensatzung, Schaffung eines Leitbilds für Gewerbetreibende a. Schaufenster i. Werbeanlagen (Beschilderung) ii. Beleuchtung Private • Haus o Fassade zur öffentlichen Fläche hin, insbesondere: Gliederung, Materialität, Farbgebung, Sockelausbildung, Vorgaben für Dämmungen und Fassadenbegrünung, Erker oder sonstige Gestaltungselemente Öffnungen: Fenster, Zugänge, Zufahrten, Barrierefreiheit o Beleuchtung, z. B. von Hauseingängen, Fassadenbeleuchtung o Weitere Fassadenelemente wie z.B. Balkone, Loggien, Gesimse o Maßstäblichkeit der Fassaden, Fassadenabschnitte im städtebaulichen Kontext optional • Begrünung o Begrünung und Entsiegelung von Vorgärten o Begrünung von Garagendächern und Fassaden 3. Basierend auf der Gestaltungssatzung ist eine Gestaltungsfibel, welche beispielsweise eine Materialvorschau, Skizzen, Vorher-Nachher-Darstellung und weitere erklärende Visualisierungen beinhaltet. Die Gestaltungsfibel dient der Öffentlichkeitsarbeit, sowie den Bürger:innen zum Verständnis und Inspiration und sollte demnach konzipiert werden. Das Layout wird durch die Gemeinde erstellt und ist nicht Teil der Beauftragung. Alle Gestaltungsziele werden dabei aus den im ISEK formulierten Leitbildern abgeleitet. Ziel für den Zentralen Versorgungsbereich ist die Stärkung der Funktion als Einzelhandels-, Gastronomie-, Dienstleistungs- und Wohnstandort, damit verbunden die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung.
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