Kreisstadt Merzig·Merzig·31. Dezember 2025·TED
Konzessionsvergabe Stromnetzbetrieb Kreisstadt Merzig Übernahme Netz gemäß EnWG Vorgaben
Angebotsfrist:31. März 2026
Betriebsführung
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Konzessionsvergabe für den Betrieb des Netzes der Stromversorgung in der saarländischen Kreisstadt Merzig. Der Konzessionsnehmer wird durch den Abschluss des den Gegenstand des Verfahrens bildenden Konzessionsvertrags verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Kreisstadt Merzig zu übernehmen (vgl. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG) und gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des abzuschließenden Konzessionsvertrags zu betreiben
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