Konzessionsvertrag Kantinenbewirtschaftung Cecilienallee Am Bonneshof NRW
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Konzessionsvertrag Kantinen an der Cecilienallee und Am Bonneshof - Es sollen die Behördenkantinen an der Cecilienallee 3 und Am Bonneshof 35 bewirtschaftet werden. Nähere Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Umfang der Leistung: Auf der Grundlage der Kantinenrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen soll ein Konzessionsvertrag mit einem zuverlässigen, fachkundigen Betreiber (im Folgenden Auftragnehmer genannt) für beide Kantinen geschlossen werden. Er muss in der Lage sein, unter Einhaltung eines angemessenen Preisniveaus ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, schmackhaften, regionalen, saisonalen und frischen Speisen sowie Getränken anzubieten. Die Räumlichkeiten werden dem künftigen Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Ver- und Entsorgung inkl. Energie sowie der Reinigung der Räumlichkeiten - ausgenommen der Wirtschaftsräume - trägt der Auftraggeber. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftragnehmer, die daraus resultierenden Ersparnisse an die Kundinnen und Kunden durch entsprechende Verbilligung seines Angebotes weiterzugeben. Eine weitere Bezuschussung ist auf Grundlage der geltenden Kantinenrichtlinien nicht möglich. Die Zubereitung der Speisen muss vorwiegend frisch und ausgewogen erfolgen, d.h. der Leitgedanke einer gesunden und vollwertigen Ernährung muss im Blickpunkt stehen. Für beide Kantinen soll es ein einheitliches Angebot und einheitliche Speisepläne geben.
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