AOK - Die Gesundheitskasse·Hannover·Diepholz·18. Dezember 2025·TED
Krankenpflegeartikel Pflegehilfsmittel § 127 SGB V Versorgungslieferung
Angebotsfrist:21. Januar 2026
Medizinische Verbrauchsartikel
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Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Krankenpflegeartikeln, Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege und Pflegehilfsmitteln zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden nach § 127 Abs. 1 SGB V
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