Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "KRITIS Audits nach §8a BSIG-Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung von drei Nachweisprüfungen nach §8a (3) BSIG durch eine vom BSI anerkannte prüfende Stelle, die jeweils im ersten Quartal der Jahre 2026, 2028 und 2030 abzuschließen bzw. deren Ergebnisse spätestens zum 26. März des jeweiligen Jahres an das BSI zu übermitteln sind."

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