Labordienstleistung für Untersuchung von Trink,- Badewasser- und Badegewässerproben - Untersuchung von Trinkwasserproben nach TrinkwV - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Untersuchung von Badewasserproben nach DIN 19643 - Untersuchung von Badegewässerproben gemäß der Sächsischen Badegewässer-Verordnung - auszugehen ist von einem maximalen Probenaufkommen von 2300 Proben pro Jahr, insgesamt auf die maximalen 4 Jahren ist von maximal 9200 Proben auszugehen
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