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Längsschnittstudie zur Untersuchung der zeitlichen Entwicklung von Empowermentprozessen bei Mitarbeitenden und Führungskräften-Die Fachgruppe FG 1.3 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt das wissenschaftliche Projekt F2593 mit dem Titel „Empowerment - Risiken und Nebenwirkungen agiler Arbeit für Mitarbeitende und Führungskräfte“ durch. Im Rahmen des Projekts soll eine quantitative Längsschnittstudie mit Mitarbeitenden und Führungskräften durchgeführt werden, die ein tieferes Verständnis von Empowerment in Organisationen mit Blick auf Sicherheit und Gesundheit ermöglicht. In Organisationen wird Empowerment als ein Prozess verstanden, bei dem Führungskräfte ihren Mitarbeitenden ein höheres Maß an Eigenständigkeit zugestehen, Verantwortung und Einfluss auf Entscheidungen mit ihren Mitarbeitenden teilen oder ganz auf diese übertragen. Die Daten sollen in einer quantitativen Längsschnittstudie mit vier Befragungswellen erhoben werden. Dafür sollen die Teilnehmenden im Abstand von jeweils ca. einem Monat befragt werden. In getrennten Befragungen sollen Daten von Mitarbeitenden (d.h. abhängig Beschäftigte ohne formale Führungsposition) und Führungskräften (d. h. abhängig Beschäftigte mit formaler Führungsposition) erhoben werden. Voraussetzung zur Teilnahme an dieser Studie ist, dass die Teilnehmenden in einer Organisation als Beschäftigte/r oder Führungskraft angestellt sind. Weitergehend werden im sollen Rahmen der Studie nur Personen befragt, die volljährig sind (Alter: 18 - 65 Jahre) und mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Weiterhin sollen vor allem Personen befragt werden, die einen organisationalen Veränderungsprozess mit Fokus auf Empowerment, New Work und/oder Agilität durchlaufen. Die Datenerhebung soll an einen externen Panelanbieter vergeben werden. Der Panelanbieter wird dem Projektteam die gesammelten, anonymisierten Daten zur Verfügung stellen; dabei gewährleistet der Anbieter, dass weder Rückschlüsse auf einzelne Personen noch auf Organisationen möglich sind. Anforderungen des Datenschutzkonzepts und des Ethikantrags müssen durch den Panelanbieter erfüllt werden.
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