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Landesbeauftragte für Gegenprüfung von Schlussrechnungen für Städtebauförderung-Ausgeschrieben wird die Gegenprüfung stichprobenartig vom Auftraggeber ausgewählter Schlussrechnungsprüfungen von Fördervorhaben. Die vom Auftragnehmer zu kontrollierenden Schlussrechnungsprüfungen sind durch die Gemeinden und Städte zu erstellen, wofür sie sich eines Beauftragten, z.B. eines Baufachlichen Prüfers, bedienen sollen, mit einer Vertragslaufzeit ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2027.
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