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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Beratung von Menschen mit Behinderungen in Ludwigslust -Die Beratung für Menschen mit Behinderungen verfolgt den Anspruch, dass jede rat- und hilfesuchende Person, die es wünscht beraten oder begleitet zu werden, eine solche Hilfe erfährt. Dies kann eine Vermittlung der rat- und hilfesuchenden Person in weitere hilfeleistende Einrichtungen und Angebote einschließen. Die Beratung dient somit dem Ziel der Vermittlung von Informationen, die den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Die Leistungen müssen mindestens allen Anforderungen aus der Richtlinie über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Kreistagsbeschluss vom 19.03.2025) sowie der Anlage 1 der Richtlinie genügen. Zugelassen werden auch Angebote, die die Gewährleistung eines Eigenanteils nach § 6 Abs. 4 der Richtlinie nicht sichern. Als Hauptstandort der Leistungserbringung ist Ludwigslust einzurichten, mit dem dazugehörigen Nebenstandort Dömitz. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die dem Vergabeverfahren zugrunde liegende Finanzierung auch aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) erfolgt. Die Höhe der Zuwendungen nach diesem Gesetz steht noch nicht für den gesamten Leistungszeitraum fest.
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Frist: 01. September 2025
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Frist: 01. September 2025
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Frist: 01. September 2025
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Frist: 29. August 2025