Laubbeseitigung unbefestigte Flächen Grünflächen fünf Lose September-Dezember 2026 Februar 2027
Gegenstand ist die Laubbeseitigung auf unbefestigten Flächen und Grünflächen, die in fünf Lose unterteilt ist: LOS 1 BEZIRK OST 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15, LOS 2 BEZIRKE MITTE + NORD (1) 23.1/23.5/23.6/23.7/24.1/24.3, LOS 3 BEZIRK NORD (2) 24.2/24.4, LOS 4 BEZIRK NORD (3) 24.5/24.6/24.7/24.12 und LOS 5 BEZIRK NORD (4) 24.9/24.10/24.11/24.13/24.14. Die Leistungserbringung umfasst acht Arbeitsgänge von September bis Dezember 2026 sowie einen weiteren im Februar 2027. Grundsätzlich sind elektrische Laubblasgeräte zu verwenden, wobei benzinbetriebene Geräte nur ausnahmsweise nach Freigabe erlaubt sind und Laubsauggeräte nicht gestattet sind. Das Laub ist am selben Tag aufzunehmen und zu entsorgen, unter Einhaltung der 32. BImSchV und aktueller europäischer Geräterichtlinien.