Lieferung vier stationärer Abwassermessstationen mit Sensorik Krefeld
vier neue stationäre Abwassermessstationen-Ab dem 01.01.2026 sind die kommunalen Vergabegrundsätze NRW enfallen, so dass für die Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen nicht mehr zwingend die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden ist. Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR beabsichtigt die Lieferleistung - nach UVgO, mit Ausnahme von § 8 Abs. 2 ff. UVgO - in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Beauftragt werden soll die Lieferung von vier stationären Probenehmern für Leistung Abwasser mit Sensorik (Abwassermessstationen). Bei Interesse zur Aufnahme in die Bieterliste der beabsichtigten Vergabe, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter o. g. Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass eine Berücksichtigung Ihrer Anfrage zur Teilnahme an dieser Ausschreibung nur innerhalb der Veröffentlichungsfrist der Bekanntmachung möglich ist (diese endet am 07.08.2026). Schließlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Bekanntmachung eine Ex-Ante Bekanntmachung aus Transparenzgründen/Binnenmarktrelevanz darstellt und bei der beschränkten Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb ein Rechtsanspruch auf Teilnahme nicht besteht! ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###