Lieferung von Mittagsmahlzeiten - Eine Lieferung von qualitativ guten, gesunden, ausgewogenen und kindgerechten warmen Mittagsmahlzeiten.
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Lieferung von Mittagsmahlzeiten - Eine Lieferung von qualitativ guten, gesunden, ausgewogenen und kindgerechten warmen Mittagsmahlzeiten.
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FE 77.0706/2024/ Führung des Radverkehrs auf kurzen Ortsdurchfahrten-In der Regel besteht an Ortsdurchfahrten für den Radverkehr die Notwendigkeit eines Wechsels der Führungsform. Kriterien zur Entscheidung, wann ein Wechsel gegenüber der Fortführung der außerörtlichen Zweirichtungsführung zu empfehlen ist, fehlen bislang. Sofern eine Einrichtungsführung zu bevorzugen ist, sind die möglichen innerörtlichen Führungsformen des Radverkehrs gegeneinander abzuwägen. Die dieser Abwägung zu Grunde liegenden Kriterien können aktuell nur qualitativ bestimmt werden. Häufig sind Ortsdurchfahrten durch schmale Straßenräume geprägt, die eine Führung des Radverkehrs nur im Mischverkehr zulassen. Durch das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau und den vielfach recht hohen Schwerverkehrs-Anteil ist die Fahrbahnführung des Radverkehrs in Ortsdurchfahrten jedoch oft nicht gut verträglich. Hier stellt sich die Frage, ob die Verträglichkeit mit Hilfe von Markierungslösungen verbessert werden kann. Erste Erkenntnisse zu Markierungslösungen weisen auf eine positive Wirkung hin. In den Bundesländern liegen vereinzelt Regelungen zur Umsetzung dieser Lösungen vor. Die Einsatzbereiche der Markierungslösungen überschneiden sich und eine vergleichende Bewertung sowie Erkenntnisse zum Einfluss der angeordneten Geschwindigkeit liegen bisher nicht vor. Zudem fehlen Einsatzgrenzen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit für Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Indikatoren für die Entscheidung zu liefern, wann ein Wechsel zu einer Einrichtungsführung gegenüber der Fortführung der Zweirichtungsführung zu empfehlen ist. Ziel ist zudem eine Typisierung von Ortsdurchfahrten als Grundlage für Entscheidungen bzgl. der Führung des Radverkehrs. Weiterhin sollen Einsatzgrenzen in Bezug zur Leistungsfähigkeit für den Einsatz von Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn ggfs. in Verbindung mit Tempo 30 abgeleitet und eine vergleichende Bewertung von Markierungslösungen vorgenommen werden.-WERT: 251 260,50 EUR
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Angebotsfrist: 01. Dezember 2025