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Lieferung von Museumsvitrinen - Angebot, Herstellung und Lieferung von Vitrinen als Neuware. - Fristgerechte Lieferung und vollständiger Auf- und Einbau a. d. Verwendungsstelle. - Entsorgung von Verpackungen und überzähligen Bestandteilen. - Abnahme des Gerätes beim Kunden vor Ort Leistungsverzeichnis Zur Ausführung der Leistung sind die anerkannten Regeln der Technik und die gängigen Normen zu Grunde zu legen. Jede Vitrine ist so anzufertigen, dass sie in Einzelteilen in den Räumen des AG montiert werden kann. Die örtlichen Gegebenheiten können vor Angebotsabgabe in Augenschein genommen werden. Alle notwendigen Verschraubungen sind mit Sicherheitsschrauben (Sicherheitsantrieb) herzustellen. Statisch notwendige Profile sind aus Aluminium zu fertigen und werden fest mit den Glasscheiben verklebt. In der Ansicht bei den zerlegbaren Hauben sind diese < =11mm in der Draufsicht max. 35mm auszuführen. In der Ansicht bei den Standvitrinen mit Drehtür sind diese < =60mm auszuführen. An die zu verwendenden Materialien werden die Ansprüche gestellt, die für Materialien von Archivgut laut DIN ISO 11799 gelten, die da sind: - Alle verwendeten Materialien bzw. die Vitrine im Ganzen muss nach der Endmontage emissionsfrei sein, dies gilt explizit für alle Formaldehyde, Essigsäuren, Siloxane, Ameisensäuren und deren Verbindungen. - Verklebungen sind mit lösungsmittelfreien Materialien (z.B. UV-Licht Aushärtung) auszuführen. - Farben sind als Pulverbeschichtung in RAL/NCS auszuführen. Der Farbton und Glanzgrat wird nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abgestimmt und in der Werkszeichnung festgelegt. - Die verwendeten Materialien müssen alterungsgeständig sein - Die Nachbestellbarkeit muss für mindestens 10 Jahre gewährleistet werden. Dem Angebot sind Angaben beigefügt, aus der die wesentlichen Konstruktions-merkmale zu ersehen sind. - Beschläge der Vitrinentüren - Technische Lösung für die Zerlegbarkeit der Hauben Seite 1/3 Grundsätzlich sind die Vitrinen mit emissionsfreien Materialien auszuführen. Dichtungen ODDY getestet. Dies betrifft alle verwendeten Materialien zur Konstruktion, Lackierung, Dichtung/Kleber, Objektmontage etc. Lackierungen müssen ablüften. Entsprechende Datenblätter sind mit der Werkzeichnung vorzulegen und werden vom AN garantiert.
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