Lizenzierung und Implementierung einer Cloudlösung für das Supplier Risk Management-Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Auftragnehmer über die Bereitstellung einer Supplier Risk Management Cloudlösung sowie der Implementierung dieser Lösung. Die Bereitstellung (Überlassung) dieser Cloud-Lösung erfolgt in Form eines vom Auftragnehmer betriebenen SaaS für das Supplier Risk Management. Die detaillierten Anforderungen an das System und der Gegenstand der Lieferung sind im Lastenheft Supplier Risk-Management-Lösung spezifiziert. Die notwendige Infrastruktur wird vom Auftragnehmer bereitgestellt. Der Zugriff und der Datenaustausch mit der Cloud-Lösung müssen über gesicherte Verbindungen erfolgen. Darüber hinaus sollen ebenfalls unterstützende Dienstleistungen im Rahmen der Implementierung beschafft werden können. Zur Einführung der Cloudlösung wird ein Implementierungspartner gesucht, der die folgenden Aufgaben übernimmt: - Projektmanagement - Durchführung von Anforderungsworkshops - Erstellung der Spezifikationen - Umsetzung der Spezifikationen - Lösungs- und Prozessberatung - Systemkonfiguration und Stammdatensynchronisation - Key-User- / Administratortraining. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Aus dem Rahmenvertrag abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: - D-Trust GmbH, - genua GmbH, - iNCO Sp. z o.o., - Xecuro GmbH, - Maurer Electronics GmbH sowie - Maurer Electronics Split d. o.o.. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.-WERT: 450 000,00 EUR
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