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TED-Bekanntmachung

Lizenzierungsverfahren "Vertrieb von Handy-Ticket"Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Lizenzierungsverträgen" für den Zeitraum frühestens vom 01.04.2025 bis einschließlich 31.03.2028 über die Lizenzierung von Antragstellern zum Vertrieb von Handytickets für den Verkehrsverbund Bremen und Niedersachen nach Maßgabe dieses Vertrages und seiner Anlagen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Provisionsentgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House- Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Zu diesem Vertrag besteht ein jederzeitiges Beitrittsrecht. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der Lizenzgeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen dieses Vertrages erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen dieses Vertrages erfüllt, erteilt der Lizenzgeber eine Lizenz für den Vertragsgegenstand. Näheres ergibt sich aus dem Lizenzvertrag nebst seiner Anlagen, welcher über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt wird. B. Lizenzgeber Lizenzgeber ist die Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH. C. Verfahren Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Lizenzierungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Erteilung einer Lizenz, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die auf der Vergabeplattform DTVP nach erfolgter Registrierung einsehbaren Antragsunterlagen sind Gegenstand dieser EU-Bekanntmachung. D. Sofern man bereits am vorangegangenen Lizenzierungsverfahren teilgenommen hat, ist ein erneuter Antrag nicht notwendig. Der Lizenznehmer kann sich mit dem Lizenzgeber unmittelbar bzgl. Verlängerung der Lizenz in Verbindung setzen

Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH

Lizenzierungsverfahren "Vertrieb von Handy-Ticket"Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von "nicht-exklusiven Lizenzierungsverträgen" für den Zeitraum frühestens vom 01.04.2025 bis einschließlich 31.03.2028 über die Lizenzierung von Antragstellern zum Vertrieb von Handytickets für den Verkehrsverbund Bremen und Niedersachen nach Maßgabe dieses Vertrages und seiner Anlagen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Provisionsentgelts sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Antragstellern der jederzeitige Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Das Open-House- Verfahren sieht die Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen für die am Verfahren Beteiligten vor. Die Vertragskonditionen und einheitlichen Provisionsentgelte sind deshalb nicht verhandelbar und für alle Vertragspartner identisch. Zu diesem Vertrag besteht ein jederzeitiges Beitrittsrecht. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vielmehr unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH sogenannte Open-House-Verfahren nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung der hier vertragsgegenständlichen Leistung dennoch im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Der Lizenzgeber trifft keine Auswahlentscheidung und unterbreitet jedem interessierten Unternehmen, welches die Anforderungen dieses Vertrages erfüllt, ein identisches Vertragsangebot. Sofern der Antragsteller die Anforderungen dieses Vertrages erfüllt, erteilt der Lizenzgeber eine Lizenz für den Vertragsgegenstand. Näheres ergibt sich aus dem Lizenzvertrag nebst seiner Anlagen, welcher über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt wird. B. Lizenzgeber Lizenzgeber ist die Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH. C. Verfahren Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ein Open-House-Verfahren. Ziel dieses Lizenzierungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Unternehmen zur Erteilung einer Lizenz, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Die auf der Vergabeplattform DTVP nach erfolgter Registrierung einsehbaren Antragsunterlagen sind Gegenstand dieser EU-Bekanntmachung. D. Sofern man bereits am vorangegangenen Lizenzierungsverfahren teilgenommen hat, ist ein erneuter Antrag nicht notwendig. Der Lizenznehmer kann sich mit dem Lizenzgeber unmittelbar bzgl. Verlängerung der Lizenz in Verbindung setzen

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01jqnxbnevx1scqwxd8zgx897r